Erwägungsgrund 6 32007L0038
Fahrzeuge, die bereits zugelassen sind, unterliegen somit nicht der Richtlinie 2003/97/EG. Erst im Jahr 2023 dürften diese Fahrzeuge vollständig aus dem Verkehr gezogen sein.
Fahrzeuge, die bereits zugelassen sind, unterliegen somit nicht der Richtlinie 2003/97/EG. Erst im Jahr 2023 dürften diese Fahrzeuge vollständig aus dem Verkehr gezogen sein.