Erwägungsgrund 15 32007L0038
Andere Fahrzeugtypen als diejenigen, für die diese Richtlinie gilt, wie etwa leichte Lastkraftwagen und Busse, die nicht mit verbesserten Einrichtungen für indirekte Sicht ausgerüstet sind, sind ebenfalls oft in Unfälle, die dem toten Winkel zuzuschreiben sind, verwickelt. Deshalb sollten die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über Anforderungen an die aktive und passive Sicherheit ständig im Hinblick auf eine Verbesserung und Förderung der Verkehrssicherheit überarbeitet werden.