Erwägungsgrund 11 32007L0043
Die Verordnung (EG) Nr. 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs und die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz enthalten bereits Rahmenvorschriften für amtliche Kontrollen, die auch die Kontrolle der Einhaltung bestimmter Tierschutzvorschriften betreffen. Die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 sieht ferner vor, dass die Mitgliedstaaten Jahresberichte über den Stand der Durchführung der mehrjährigen nationalen Kontrollpläne, einschließlich der Kontrollergebnisse und der durchgeführten Buchprüfungen, vorlegen. Zu diesem Zweck ist sowohl in den genannten Verordnungen als auch in der Entscheidung 90/424/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich eine finanzielle Unterstützung vorgesehen.