Erwägungsgrund 7 32008L0062
Um zu gewährleisten, dass das Inverkehrbringen von Saatgut und Pflanzkartoffeln von Erhaltungssorten im Kontext der Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen erfolgt, sollten Beschränkungen vorgesehen werden, insbesondere in Bezug auf die Ursprungsregion. Um zur In-situ-Erhaltung und nachhaltigen Nutzung dieser Sorten beizutragen, sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, zusätzliche Regionen zuzulassen, in denen höhere Mengen von Saatgut, als zur Erhaltung der betreffenden Sorte in der Ursprungsregion erforderlich, in den Verkehr gebracht werden dürfen, sofern diese zusätzlichen Regionen hinsichtlich der natürlichen und naturnahen Lebensräume vergleichbar sind. Um die Verbindung zur Ursprungsregion aufrechtzuerhalten, sollte dies nicht gelten, wenn ein Mitgliedstaat zusätzliche Erzeugerregionen zugelassen hat.