Erwägungsgrund 11 32008L0062
Nach drei Jahren sollte die Kommission prüfen, ob die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen, insbesondere die Bestimmungen über Mengenbeschränkungen, wirksam sind.
Nach drei Jahren sollte die Kommission prüfen, ob die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen, insbesondere die Bestimmungen über Mengenbeschränkungen, wirksam sind.