Erwägungsgrund 11 31998L0056
Es liegt im Interesse des Abnehmers von Vermehrungsmaterial, daß die Bezeichnung der Sorte bzw. der Pflanzengruppe bekannt ist und die Identität geschützt wird.
Es liegt im Interesse des Abnehmers von Vermehrungsmaterial, daß die Bezeichnung der Sorte bzw. der Pflanzengruppe bekannt ist und die Identität geschützt wird.