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Es sollte die Möglichkeit vorgesehen werden, das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten aus Drittländern in der Gemeinschaft zuzulassen; Voraussetzung dafür ist, dass diese Erzeugnisse die gleiche Gewähr bieten wie das Vermehrungsmaterial und die Pflanzen von Obstarten aus der Gemeinschaft und dass sie die Gemeinschaftsvorschriften erfüllen.
Die Möglichkeit, Gemüsevermehrungsmaterial und Gemüsepflanzgut aus Drittländern in der Gemeinschaft in den Verkehr zu bringen, sollte vorgesehen werden;…
Damit der normale Handel nicht unterbrochen wird, sollten die Mitgliedstaaten, die Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten aus Drittländern einführen,…
Unbeschadet des Absatzes 1 können die Mitgliedstaaten Versorgern in ihrem eigenen Hoheitsgebiet das Inverkehrbringen geeigneter Mengen an Vermehrungsmaterial…
Es sollen Gemeinschaftsvorschriften für diejenigen Gattungen und Arten von Pflanzen von Obstarten festgelegt werden, welche eine besondere wirtschaftliche…
Zur Harmonisierung der technischen Prüfungsverfahren der Mitgliedstaaten und zum Vergleich des erzeugten Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten aus…
Es entspricht derzeitigen landwirtschaftlichen Gepflogenheiten zu verlangen, dass Vermehrungsmaterial und bestimmte Pflanzen von Obstarten entweder amtlich oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.