Erwägungsgrund 12 32008L0090
Die Erhaltung der genetischen Vielfalt sollte sichergestellt und nachhaltig genutzt werden. Geeignete Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt mit dem Ziel des Erhalts der vorhandenen Sorten sollten im Einklang mit sonstigen einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften ergriffen werden.