Erwägungsgrund 10 32008L0097
Eine bis 14. Oktober 2006 befristete Ausnahme wurde für die Anwendung von 17-ß-Östradiol zur Östrusinduktion bei Rindern, Pferden, Schafen und Ziegen gewährt. Da wirksame Alternativen zur Verfügung stehen und bereits angewandt werden und das von der Gemeinschaft gesetzte Ziel eines hohen Schutzes der menschlichen Gesundheit zu verfolgen ist, sollte diese Ausnahme nicht verlängert werden.