Erwägungsgrund 8 32008L0097
Artikel 11a der Richtlinie 96/22/EG gab der Kommission vor, bis zum 14. Oktober 2005 einen Bericht über die Verfügbarkeit von Alternativen zu den Tierarzneimitteln, die 17-β-Östradiol enthalten, für zur Lebensmittelerzeugung gehaltene Tiere vorzulegen. Die Kommission hat ein Sachverständigengutachten eingeholt und einen solchen wissenschaftlichen Bericht verfasst, der am 11. Oktober 2005 an das Europäische Parlament und den Rat übermittelt wurde. Darin wird der Schluss gezogen, dass 17-β-Östradiol in der Produktion von zur Lebensmittelerzeugung gehaltenen Tieren verzichtbar ist, da die niedergelassenen Tierärzte in den Mitgliedstaaten bereits routinemäßig verfügbare Alternativen anwenden (insbesondere Prostaglandine), und dass ein absolutes Verbot von 17-β-Östradiol in diesem Bereich keine oder höchstens vernachlässigbare Folgen für die Landwirtschaft und das Wohlergehen der Tiere hätte.