Erwägungsgrund 9 32008L0097
Durch objektive Information und durch Sensibilisierungskampagnen kann die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften und die Bekämpfung der unsachgemäßen Verwendung nicht zugelassener Stoffe verbessert werden.
Durch objektive Information und durch Sensibilisierungskampagnen kann die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften und die Bekämpfung der unsachgemäßen Verwendung nicht zugelassener Stoffe verbessert werden.