Erwägungsgrund 2 32009L0110
Die Kommission hob in ihrer Überprüfung der Richtlinie 2000/46/EG hervor, dass die Richtlinie geändert werden muss, da einige ihrer Bestimmungen die Entstehung eines echten Binnenmarkts für E-Geld-Dienstleistungen und die Entwicklung dieser benutzerfreundlichen Dienstleistungen offenbar verhindert haben.