Erwägungsgrund 4 32009L0110
Um Marktzutrittsschranken zu beseitigen und die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Ausgabe von E-Geld zu erleichtern, ist es erforderlich, die für E-Geld-Institute geltenden Regelungen zu überarbeiten, damit für alle Zahlungsdienstleister gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen.