Erwägungsgrund 5 32009L0114
Die künftige Nutzung des 900-MHz-Bands und insbesondere die Frage, wie lange das GSM noch als Referenztechnologie für die technische Koexistenz in diesem Frequenzbereich gilt, ist von strategischer Bedeutung für den Binnenmarkt. Dieses Thema muss gemeinsam mit anderen Problemen der Politik der Gemeinschaft für den Drahtloszugang im Rahmen der künftigen Programme zur Frequenzpolitik erörtert werden, die in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmenrichtlinie) zu verabschieden sind. In diesen Programmen werden die politischen Leitlinien und Ziele für die strategische Planung der Frequenznutzung in enger Zusammenarbeit mit der gemäß der Entscheidung 2002/622/EG der Kommission eingesetzten Gruppe für Frequenzpolitik (RSPG) festgelegt.