Richtlinie 2009/114/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 zur Änderung der Richtlinie 87/372/EWG des Rates über die Frequenzbänder, die für die koordinierte Einführung eines europaweiten öffentlichen zellularen digitalen terrestrischen Mobilfunkdienstes in der Gemeinschaft bereitzustellen sind (Text von Bedeutung für den EWR)
Damit andere Systeme neben GSM-Systemen im gleichen Frequenzband betrieben werden können, sollten funktechnische Störungen dadurch verhindert werden, dass für die anderen Technologien, die das 900-MHz-Band nutzen, technische Nutzungsbedingungen gelten.
Erwägungsgrund 9 32009L0114
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