Erwägungsgrund 8 32009L0114
Die gemäß dieser Richtlinie zur Nutzung freigegebenen Frequenzen sollten transparent zugeteilt werden, und zwar so, dass auf den einschlägigen Märkten keine Wettbewerbsverzerrungen entstehen.
Die gemäß dieser Richtlinie zur Nutzung freigegebenen Frequenzen sollten transparent zugeteilt werden, und zwar so, dass auf den einschlägigen Märkten keine Wettbewerbsverzerrungen entstehen.