Erwägungsgrund 4 32009L0114
Um zu den Zielen des Binnenmarkts und der Mitteilung der Kommission vom 1. Juni 2005 mit dem Titel „i2010-Initiative — Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung“ beizutragen und gleichzeitig die europaweite Verfügbarkeit des GSM aufrechtzuerhalten, sowie zur bestmöglichen Steigerung des Wettbewerbs durch Angebot einer großen Bandbreite von Diensten und Technologien, sollte die Nutzung des 900-MHz-Bands für andere Technologien erlaubt werden, damit zusätzliche kompatible europaweite Dienste bereitgestellt werden können, die störungsfrei neben dem GSM betrieben werden können.