Erwägungsgrund 3 32009L0162
Durch Schiffe eingeführtes Gas hat dieselben Merkmale wie Gas, das über Rohrleitungen eingeführt und nach Wiederverdampfung über Rohrleitungen befördert wird. Aus Gründen der Neutralität sollte die Steuerbefreiung daher auch auf Einfuhren von Erdgas durch Schiffe angewendet werden, sofern dieses in ein Erdgasnetz oder ein dem Erdgasnetz vorgelagertes Gasleitungsnetz eingespeist wird.