Erwägungsgrund 1 32009L0003
Die Richtlinie 80/181/EWG des Rates verpflichtet das Vereinigte Königreich und Irland, einen Zeitpunkt für das Auslaufen ihrer noch geltenden Ausnahmeregelungen festzusetzen, die es erlauben, die Einheit „Pint“ für Milch in Mehrwegbehältern und Bier und Apfelwein vom Fass, die Einheit „Mile“ für Straßenverkehrszeichen und Geschwindigkeitsangaben und die Einheit „Troy Ounce“ im Handel mit Edelmetallen zu verwenden. Die Erfahrung hat allerdings gezeigt, dass diese Ausnahmeregelungen, da sie nur im Inland gelten und nur wenige Waren betreffen, kein nichttarifäres Handelshemmnis bilden und es demzufolge nicht mehr erforderlich ist, diese Ausnahmeregelungen auslaufen zu lassen.