Erwägungsgrund 4 32009L0044
Mit der Richtlinie 2002/47/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurde ein einheitlicher gemeinschaftlicher Rechtsrahmen für die grenzüberschreitende Verwendung von Finanzsicherheiten geschaffen; damit wurden die meisten für Finanzsicherheiten traditionellerweise geltenden Formerfordernisse abgeschafft.