Erwägungsgrund 13 32009L0071
Die Mitgliedstaaten sollten, wenn angebracht, die einschlägigen Sicherheitsgrundsätze der Internationalen Atomenergie-Organisation in Betracht ziehen, die einen Rahmen für Vorgehensweisen bilden sollten, die die Mitgliedstaaten beachten sollten, wenn sie diese Richtlinie umsetzen.