Erwägungsgrund 16 32009L0071
Es ist zweckmäßig, eine einheitliche Struktur für die Berichte der Mitgliedstaaten an die Kommission über die Umsetzung dieser Richtlinie zu erstellen. Angesichts der umfangreichen Erfahrung ihrer Mitglieder könnte die ENSREG einen wertvollen Beitrag hierzu leisten und dadurch die Konsultation und die Zusammenarbeit der nationalen Regulierungsbehörden erleichtern.