Erwägungsgrund 17 32009L0071
Die ENSREG hat in ihrer 5. Sitzung am 15. Oktober 2008 zehn Grundsätze angenommen, die anzuwenden sind, wenn eine Richtlinie über nukleare Sicherheit ausgearbeitet wird (siehe Protokoll der Gruppe vom 20. November 2008).
Die ENSREG hat in ihrer 5. Sitzung am 15. Oktober 2008 zehn Grundsätze angenommen, die anzuwenden sind, wenn eine Richtlinie über nukleare Sicherheit ausgearbeitet wird (siehe Protokoll der Gruppe vom 20. November 2008).