Erwägungsgrund 3 32009L0071
Mit der Richtlinie 96/29/Euratom des Rates vom 13. Mai 1996 zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen werden die Grundnormen für die Sicherheit festgesetzt. Die Bestimmungen jener Richtlinie wurden durch speziellere Rechtsvorschriften ergänzt.