Erwägungsgrund 8 32010L0040
Wird entsprechend Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 2 dieser Richtlinie ein Gesetzgebungsakt angenommen, so sollte Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 entsprechend geändert werden.
Wird entsprechend Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 2 dieser Richtlinie ein Gesetzgebungsakt angenommen, so sollte Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 entsprechend geändert werden.