Erwägungsgrund 11 32013L0051
Jeder Mitgliedstaat sollte Überwachungsprogramme einrichten, damit geprüft wird, ob Wasser für den menschlichen Gebrauch den Anforderungen dieser Richtlinie genügt.
Jeder Mitgliedstaat sollte Überwachungsprogramme einrichten, damit geprüft wird, ob Wasser für den menschlichen Gebrauch den Anforderungen dieser Richtlinie genügt.