Erwägungsgrund 9 32013L0051
Die Bevölkerung sollte in angemessener und geeigneter Weise über die Qualität des Wassers für den menschlichen Gebrauch unterrichtet werden.
Die Bevölkerung sollte in angemessener und geeigneter Weise über die Qualität des Wassers für den menschlichen Gebrauch unterrichtet werden.