Erwägungsgrund 4 32013L0051
Die Anforderungen an die Überwachung radioaktiver Stoffe in Wasser für den menschlichen Gebrauch sollten daher in gesonderten Rechtsvorschriften festgelegt werden, die die Einheitlichkeit, Kohärenz und Vollständigkeit der Strahlenschutzvorschriften im Rahmen des Euratom-Vertrags gewährleisten.