Erwägungsgrund 8 32013L0051
Zur Prüfung, ob die Konzentrationen radioaktiver Stoffe den in der vorliegenden Richtlinie festgelegten Parameterwerten entsprechen, sollte die Überwachung von Wasser für den menschlichen Gebrauch, das in Flaschen oder andere Behältnisse abgefüllt und zum Verkauf bestimmt ist — mit Ausnahme von natürlichen Mineralwässern —, in Übereinstimmung mit den in der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgeschriebenen Grundsätzen für die Gefahrenanalyse und die kritischen Kontrollpunkte (HACCP) und unbeschadet der in der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Grundsätze der amtlichen Kontrollen durchgeführt werden.