Erwägungsgrund 7 32013L0051
Parameterwerte sollten nicht als Grenzwerte angesehen werden. Wenn die Überprüfung von Wasser für den menschlichen Gebrauch ergibt, dass ein Parameterwert nicht eingehalten wird, sollte der betreffende Mitgliedstaat prüfen, ob dies ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt, das ein Handeln erfordert, und erforderlichenfalls Abhilfemaßnahmen einleiten, um die Wasserqualität so weit zu verbessern, dass sie unter dem Gesichtspunkt des Strahlenschutzes den Anforderungen an den Schutz der menschlichen Gesundheit entspricht.