Erwägungsgrund 12 32015L1794
Angesichts der technologischen Entwicklungen der letzten Jahre — insbesondere der Kommunikationstechnologien — sollten die Anforderungen an Unterrichtung und Anhörung aktualisiert und in der geeignetsten Weise auch dadurch angewandt werden, dass zur besseren Umsetzung dieser Richtlinie neue Technologien für die Fernkommunikation genutzt, die Verfügbarkeit des Internets verbessert und seine angemessene Nutzung an Bord gewährleistet werden.