Erwägungsgrund 17 32015L1794
Diese Richtlinie steht im Einklang mit den in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannten Grundrechten und Grundsätzen, insbesondere dem Recht auf gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen und auf Unterrichtung und Anhörung im Unternehmen. Diese Richtlinie sollte im Einklang mit diesen Rechten und Grundsätzen umgesetzt werden.