Erwägungsgrund 9 32015L2203
In Anhang I der Richtlinie 83/417/EWG sind der Höchstgehalt an Wasser bei Nährkaseinen auf 10 % und der Höchstgehalt an Milchfett bei Säure-Nährkasein auf 2,25 % festgesetzt. Unter Berücksichtigung dessen, dass der Codex-Standard für Nährkaseinerzeugnisse diese Parameter auf 12 % bzw. 2 % festsetzt, sollten die entsprechenden Parameter zur Vermeidung von Handelsverzerrungen an diesen Standard angepasst werden.