Erwägungsgrund 5 32015L2203
Die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält allgemeine, horizontale und einheitliche Unionsregeln für Verfahren der Probenahme und Analyse von Lebensmitteln. Die diesbezüglichen Vorschriften der Richtlinie 83/417/EWG sind daher nicht mehr erforderlich.