Erwägungsgrund 7 32015L2203
Die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält eine Bestimmung der Begriffe „Lebensmittelzusatzstoff“ und „Verarbeitungshilfsstoff“, die in der Richtlinie 83/417/EWG als „technische Hilfsstoffe“ bezeichnet werden. Folglich sollten in dieser Richtlinie statt des Begriffs „technische Hilfsstoffe“ die Begriffe „Lebensmittelzusatzstoffe“ und „Verarbeitungshilfsstoffe“ verwendet werden. Die Verwendung dieser Begrifflichkeiten würde auch dem Codex-Standard für Nährkaseinerzeugnisse entsprechen.