Erwägungsgrund 5 32016L2037
Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sieht die Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen in der Europäischen Union vor. Obwohl die Kennzeichnungsvorschriften der Richtlinie 75/324/EWG durch die Richtlinie 2013/10/EU der Kommission bereits an diese Verordnung angeglichen wurden, ist eine weitere Anpassung zur Berücksichtigung der Änderungen notwendig, die aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 487/2013 der Kommission in der Folge vorgenommen wurden. Daher ist es angebracht, mit den Kennzeichnungsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 für mehr rechtliche Klarheit und Kohärenz zu sorgen, ohne jedoch neue Verpflichtungen einzuführen.