Erwägungsgrund 8 32016L2037
Es ist zu gewährleisten, dass die neue Rechtsvorschrift — unabhängig vom Datum der Umsetzung — ab demselben Zeitpunkt in allen Mitgliedstaaten gilt.
Es ist zu gewährleisten, dass die neue Rechtsvorschrift — unabhängig vom Datum der Umsetzung — ab demselben Zeitpunkt in allen Mitgliedstaaten gilt.