Richtlinie (EU) 2016/2037 der Kommission vom 21. November 2016 zur Änderung der Richtlinie 75/324/EWG des Rates bezüglich des höchsten zulässigen Drucks von Aerosolpackungen und zur Anpassung der Kennzeichnungsbestimmungen an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Text von Bedeutung für den EWR)
Da die Anhebung des höchsten zulässigen Drucks von Aerosolpackungen mit nicht entzündbaren Treibgasen keinerlei neue Verpflichtungen für die Hersteller mit sich bringen würde, sondern nur eine zusätzliche Option im Falle der Verwendung nicht entzündbarer Treibgase darstellt, ist es nicht notwendig, einen Übergangszeitraum festzulegen.
Erwägungsgrund 7 32016L2037
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