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In dieser Richtlinie werden die Barrierefreiheitsanforderungen für die Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen festgelegt. Um die Feststellung der Konformität solcher Websites und mobilen Anwendungen mit diesen Anforderungen zu erleichtern, ist eine Konformitätsvermutung in Fällen erforderlich, in denen die betroffenen Websites und mobilen Anwendungen harmonisierten Normen oder Teilen hiervon genügen, die im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgearbeitet und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden und detaillierte Spezifikationen zu diesen Anforderungen enthalten. Gemäß dieser Verordnung sollten die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament Einwände gegen jede harmonisierte Norm erheben können, die ihrer Ansicht nach den in dieser Richtlinie festgelegten Barrierefreiheitsanforderungen nicht vollständig entspricht.
Bei Inhalten von Websites und mobilen Anwendungen, die harmonisierten Normen oder Teilen solcher Normen entsprechen, deren Referenzen die Kommission gemäß der…
Mit dieser Richtlinie werden die Vorschriften festgelegt, nach denen die Mitgliedstaaten gewährleisten müssen, dass Websites — unabhängig von dem für den Zugang…
Mit dieser Richtlinie soll sichergestellt werden, dass die Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen auf der Grundlage gemeinsamer Anforderungen an…
Öffentliche Stellen sollten eine Erklärung zur Barrierefreiheit über die Vereinbarkeit ihrer Websites und mobilen Anwendungen mit den in dieser Richtlinie…
Wenngleich diese Richtlinie nicht für die Websites und mobilen Anwendungen der Organe der Union gilt, so werden diese doch ermutigt, die in dieser Richtlinie…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass öffentliche Stellen eine detaillierte, umfassende und klare Erklärung zur Barrierefreiheit über die Vereinbarkeit ihrer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.