Erwägungsgrund 1 32016L2258
Die Richtlinie 2014/107/EU zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU gilt ab dem 1. Januar 2016 für 27 Mitgliedstaaten und ab dem 1. Januar 2017 auch für Österreich. Mit der genannten Richtlinie wird der globale Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen in der Union umgesetzt, wodurch gewährleistet wird, dass Informationen über Inhaber von Finanzkonten dem Mitgliedstaat mitgeteilt werden, in dem der Kontoinhaber seinen Wohnsitz hat.