Erwägungsgrund 5 32016L2258
Es ist daher notwendig, dass Steuerbehörden Zugang zu Informationen, Verfahren, Unterlagen und Mechanismen der Geldwäschebekämpfung gewährt wird, damit sie ihren Pflichten zur Überwachung der korrekten Anwendung der Richtlinie 2011/16/EU nachkommen können und damit das Funktionieren aller in jener Richtlinie vorgesehenen Formen der Zusammenarbeit zwischen Verwaltungsbehörden gewährleistet ist.