Erwägungsgrund 4 32016L2258
Die Richtlinie 2011/16/EU umfasst andere Arten des Austauschs von Informationen sowie andere Formen der Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen der Mitgliedstaaten. Durch den Zugang zu Informationen aus der Geldwäschebekämpfung, die von Stellen gemäß der Richtlinie (EU) 2015/849 aufbewahrt werden, im Rahmen der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung würde sichergestellt werden, dass die Steuerbehörden besser gerüstet sind, um ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2011/16/EU zu erfüllen und um Steuerhinterziehung und Steuerbetrug wirksamer zu bekämpfen.