Richtlinie (EU) 2016/2258 des Rates vom 6. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des Zugangs von Steuerbehörden zu Informationen zur Bekämpfung der Geldwäsche
Die Richtlinie 2011/16/EU sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 9 32016L2258
Erwägungsgrund 9 32016L2258Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen