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In Bezug auf die Zulassung eines Drittstaatsangehörigen zum Zwecke der Teilnahme an einem Freiwilligendienst gemäß dieser Richtlinie muss der Antragsteller zusätzlich zu den allgemeinen Bedingungen des Artikels 7
eine Vereinbarung mit der aufnehmenden Einrichtung oder — falls im nationalen Recht des betreffenden Mitgliedstaats vorgesehen — einer anderen Stelle vorlegen, die in dem betreffenden Mitgliedstaat für den Freiwilligendienst zuständig ist, an dem der Drittstaatsangehörige teilnimmt. Die Vereinbarung enthält:
eine Beschreibung des Freiwilligendienstes,
die Dauer des Freiwilligendienstes,
die Bedingungen der Tätigkeit und der Betreuung des Freiwilligen,
die Dienstzeiten des Freiwilligen,
die zur Verfügung stehenden Mittel für die Kosten für Unterhalt und Unterkunft des Drittstaatsangehörigen sowie einen Mindestbetrag als Taschengeld für die Dauer des Aufenthalts und
gegebenenfalls die Ausbildung, die der Drittstaatsangehörige erhält, damit er die Aufgaben des Freiwilligendienstes ordnungsgemäß durchführen kann;
falls der Drittstaatsangehörige während des Aufenthalts durch die aufnehmende Einrichtung untergebracht wird, auf Verlangen des Mitgliedstaats nachweisen, dass die Unterkunft die Bedingungen des betreffenden Mitgliedstaats erfüllt;
nachweisen, dass die aufnehmende Einrichtung oder — falls im nationalen Recht vorgesehen — eine andere Stelle, die für den Freiwilligendienstzuständig ist, eine Haftpflichtversicherung für die Tätigkeiten des Drittstaatsangehörigen abgeschlossen hat;
auf Verlangen des Mitgliedstaats nachweisen, dass der Drittstaatsangehörige an einer Einführung in Sprache und Geschichte sowie in die politischen und sozialen Strukturen dieses Mitgliedstaats teilgenommen hat oder teilnehmen wird.
Die Mitgliedstaaten können unbeschadet der Vorschriften für den Europäischen Freiwilligendienst ein Mindest- und ein Höchstalter für Drittstaatsangehörige festlegen, die die Zulassung zwecks Teilnahme an einem Freiwilligendienst beantragen.
Freiwillige, die an dem Europäischen Freiwilligendienst teilnehmen, brauchen keinen Nachweis nach Absatz 1 Buchstabe c und gegebenenfalls Buchstabe d vorzulegen.
Einem Ausländer wird eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Teilnahme an einem europäischen Freiwilligendienst nach der Richtlinie (EU) 2016/801 erteilt, wenn…
Freiwilligentätigkeiten im Rahmen des Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe In der in Unterabsatz 1 Buchstabe d genannten Vereinbarung sind die…
Versichert sind auch Personen, die nach Erfüllung der Schulpflicht auf der Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung im Dienst eines geeigneten Trägers im…
angemessene Vorkehrungen für die Freiwilligentätigkeiten;
Freiwilligentätigkeiten In der in Unterabsatz 1 Buchstabe d genannten Vereinbarung sind die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die Dauer und der Ort des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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