Erwägungsgrund 18 32019L1936
Abschnitte des Straßennetzes, die an unter die Richtlinie 2004/54/EG fallende Straßentunnel des transeuropäischen Straßennetzes angrenzen, weisen ein besonders hohes Unfallrisiko auf. Um die Sicherheit des Straßennetzes, das in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fällt, zu verbessern, sollten daher gemeinsame Straßenverkehrssicherheitsüberprüfungen dieser Straßenabschnitte eingeführt werden, an denen Vertreter der zuständigen Straßen- und Tunnelbehörden beteiligt sind.