Erwägungsgrund 15 32019L2161
Bei der Aufteilung der Einnahmen aus Geldbußen sollten die Mitgliedstaaten eine Stärkung des Schutzes der allgemeinen Interessen der Verbraucher sowie anderer geschützter öffentlicher Interessen in Erwägung ziehen.
Bei der Aufteilung der Einnahmen aus Geldbußen sollten die Mitgliedstaaten eine Stärkung des Schutzes der allgemeinen Interessen der Verbraucher sowie anderer geschützter öffentlicher Interessen in Erwägung ziehen.