Erwägungsgrund 17 32019L2161
Die Eignungsprüfung des Verbraucher- und Marketingrechts und die parallel dazu durchgeführte Bewertung der Richtlinie 2011/83/EU haben auch eine Reihe von Bereichen aufgezeigt, in denen die bestehenden Verbraucherschutzvorschriften der Union modernisiert werden sollten. Angesichts der fortlaufenden Weiterentwicklung digitaler Werkzeuge ist eine Anpassung des Verbraucherschutzrechts der Union erforderlich.