Erwägungsgrund 52 32019L2161
Eine solche Praktik kann daher auf der Grundlage einer Einzelfallbeurteilung der relevanten Elemente als Verstoß gegen die Richtlinie 2005/29/EG angesehen werden. Um die Anwendung des geltenden Unionsrechts durch die Verbraucherschutz- und Lebensmittelbehörden der Mitgliedstaaten zu erleichtern, enthält die Bekanntmachung der Kommission vom 29. September 2017 „zur Anwendung des EU-Lebensmittel- und Verbraucherschutzrechts auf Fragen der Produkte von zweierlei Qualität — Der besondere Fall der Lebensmittel“ eine Orientierungshilfe für die Anwendung der derzeitigen Unionsvorschriften auf Fälle von Lebensmitteln von zweierlei Qualität. In diesem Zusammenhang hat die Gemeinsame Forschungsstelle der Kommission am 25. April 2018 einen „Rahmen für die Auswahl und Untersuchung von Lebensmitteln zur Beurteilung von Qualitätsmerkmalen: ein unionsweit harmonisiertes Prüfverfahren“ („Framework for selecting and testing of food products to assess quality related characteristics: EU harmonised testing methodology“) vorgelegt.