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Die Mitgliedstaaten sollten nationale elektronische Datenbanken, die öffentlich über Websites zugänglich sind, einrichten können, die allgemeine Informationen über die qualifizierten Einrichtungen, die vorab zur Erhebung innerstaatlicher und grenzüberschreitender Verbandsklagen benannt wurden, sowie allgemeine Informationen über laufende und abgeschlossene Verbandsklagen enthalten.
Die Mitgliedstaaten können nationale elektronische Datenbanken einrichten, die über Websites öffentlich zugänglich sind und die Informationen über qualifizierte…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Informationen über qualifizierte Einrichtungen, die vorab für die Erhebung innerstaatlicher Verbandsklagen benannt…
Die Mitgliedstaaten erlassen Vorschriften, mit denen sichergestellt wird, dass qualifizierte Einrichtungen insbesondere auf ihrer Website Angaben machen über
Um die Transparenz zu erhöhen und den Mitgliedstaaten die Unterrichtung über Befreiungen, gleichwertigen Ersatz und zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zu…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass qualifizierte Einrichtungen, die in einem anderen Mitgliedstaat für die Zwecke grenzüberschreitender…
Im Interesse einer besseren Transparenz mit Blick auf die fachlichen Beiträge zum nationalen Beschlussfassungsverfahren sollte die Kommission eine zentrale…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.