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Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die rechtskräftige Entscheidung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde eines Mitgliedstaats über das Vorliegen eines Verstoßes zum Schaden der Kollektivinteressen der Verbraucher von allen Parteien, die im Rahmen anderer Klagen, die gegen denselben Unternehmer wegen derselben Praktik vor ihren Gerichten oder Verwaltungsbehörden erhoben werden, Abhilfeentscheidungen verlangen, als Beweismittel genutzt werden kann. Gemäß dem Grundsatz der Unabhängigkeit der Justiz und dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung sollte dies die nationalen Rechtsvorschriften über die Beweiswürdigung unberührt lassen.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die rechtskräftige Entscheidung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde eines Mitgliedstaats über das Vorliegen…
Da sowohl Gerichts- als auch Verwaltungsverfahren wirksam und effizient dem Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher dienen können, bleibt es den…
Die Mitgliedstaaten sollten Vorschriften für die Koordinierung von Verbandsklagen, Einzelklagen von Verbrauchern und sonstigen Klagen zum Schutz der…
Um Klagemissbrauch zu vermeiden, sollten die Mitgliedstaaten neue Vorschriften erlassen oder bestehende Vorschriften des nationalen Rechts anwenden, nach denen…
Aus Gründen der Zweckmäßigkeit und der Effizienz sollten die Mitgliedstaaten nach Maßgabe des nationalen Rechts den Verbrauchern ebenfalls die Möglichkeit…
Mit dieser Richtlinie soll daher sichergestellt werden, dass den Verbrauchern in allen Mitgliedstaaten mindestens ein wirksames und effizientes…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.